Auszug aus der Satzung des PHF
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7. |
Die Mitgliederversammlung (MV) |
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7.1 |
Die Mitgliederversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen. Sie tritt zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, wenn der Vorstand oder ein Drittel der Vereinsmitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangen. |
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7.2 |
Aufgaben der Mitgliederversammlung |
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7.3 |
Die MV wird durch den Vorsitzenden einberufen und von ihm geleitet. Die MV ist beschlussfähig, wenn schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 4 Wochen eingeladen wurde. Anträge der Mitglieder sind auf der Mitgliederversammlung zu behandeln, wenn sie mindestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich beim Vorsitzenden eingebracht worden sind. Über die Sitzung ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet und den Mitgliedern ausgehändigt wird. |
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7.4 |
In der Mitgliederversammlung haben alle Vereinsmitglieder und je ein Vertreter jedes korporativen Mitglieds Stimmrecht. Im Verhinderungsfall ist die schriftliche Übertragung der Stimme auf ein anderes Mitglied möglich. Entscheidungen werden mit der Mehrheit der von den anwesenden Mitgliedern vertretenen Stimmen getroffen. |
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7.5 |
Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben. |